Wie finde ich heraus, ob meine Mitarbeiter stehlen?

Wie finde ich heraus, ob meine Mitarbeiter stehlen?
Ein ungutes Gefühl, merkwürdige Bestandsabweichungen oder anonyme Hinweise: Der Verdacht, dass Mitarbeitende stehlen könnten, trifft viele Firmeninhaber völlig unerwartet – und sorgt für große Verunsicherung. Doch was tun, wenn der Verdacht im Raum steht? Und wie können Sie legal und diskret vorgehen, ohne gleich das Betriebsklima zu zerstören? Hier erfahren Sie, wie Sie als Unternehmer richtig reagieren, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Mitarbeiterüberwachung bestehen und wann sich der Einsatz eines Berufsdetektivs wirklich lohnt.

Verdacht auf Diebstahl – was tun?

Wenn der Verdacht aufkommt, dass Mitarbeiter stehlen, ist das Wichtigste: Besonnen bleiben. Ein vorschnelles Vorgehen – etwa eine direkte Konfrontation ohne Beweise – kann nicht nur rechtlich heikel, sondern auch geschäftlich schädlich sein.

Typische Warnzeichen für internen Diebstahl:

  • Unklare Fehlbestände im Lager oder in der Kasse
  • Auffälliges Verhalten einzelner Mitarbeitender
  • Wiederholte Differenzen in Inventuren oder Abrechnungen
  • Hinweise von Kolleg:innen oder Kund:innen

Ein einzelnes Signal muss noch nichts bedeuten – doch eine Kombination aus mehreren Anzeichen sollte ernst genommen werden.

Mitarbeiterüberwachung – was ist erlaubt?

Als Arbeitgeber dürfen Sie nicht „einfach so“ überwachen – aber: Bei konkretem Verdacht auf eine Straftat ist eine gezielte Überwachung unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig. Die Rechtslage orientiert sich im EU-Raum am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie am Datenschutz (DSGVO).

Erlaubt sein können beispielsweise:

  • Videoüberwachung in sensiblen Bereichen (z. B. Lager, Kasse) – wenn klar gekennzeichnet und verhältnismäßig
  • Einsicht in dienstliche Kommunikation oder Spesenabrechnungen – sofern arbeitsvertraglich geregelt
  • Observation durch externe Profis – bei begründetem Verdacht und nach Abwägung der Interessen

Wichtig: Die Überwachung muss immer zielgerichtet, angemessen und datenschutzkonform sein. Eine lückenlose Kontrolle „ins Blaue hinein“ ist nicht erlaubt.

Wann ein Detektiv helfen kann, wenn MItarbeiter stehlen

Wenn Sie den Verdacht nicht mehr ignorieren können, aber keine handfesten Beweise vorliegen, lohnt sich der Blick nach außen: Ein Berufsdetektiv bringt Diskretion, Erfahrung und rechtssichere Ermittlungsmethoden mit.

Ein Detektiv kann z. B.:

  • verdeckte Beobachtungen durchführen (Observation)
  • Hinweise auf Nebentätigkeiten oder unerlaubte Weitergabe von Firmendaten prüfen
  • Dokumentierte Beweise sammeln, die gerichtlich verwertbar sind
  • Sie bei Gesprächen oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen beratend unterstützen

So bekommen Sie Klarheit – ohne voreilige oder rechtlich riskante Schritte.

Fazit: Vertrauen ist gut – aber Sie brauchen Beweise, wenn Mitarbeiter stehlen

Ein Verdacht auf Diebstahl im eigenen Unternehmen ist belastend – aber er muss nicht zum Tabu werden. Wenn Sie strukturiert, rechtssicher und professionell vorgehen, können Sie Ihre Firma schützen und das Betriebsklima wieder ins Gleichgewicht bringen.

Jetzt handeln – bevor der Schaden größer wird.

Lassen Sie sich diskret und unverbindlich beraten. Gemeinsam finden wir heraus, ob der Verdacht begründet ist – und wie Sie rechtskonform und effektiv dagegen vorgehen können.

Bernhard Mader, Berufsdetektiv bei BFSM Schadenermittlung & Berufsdetektei

Unsicher? Einfach mal fragen.

Manchmal hilft ein neutrales Gespräch mehr als endloses Grübeln.

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Vertrauen ist der erste Schritt zur Klarheit.

Bernhard Mader
CEO